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SCHENKUNG UND ERBSCHAFTSSTEUER
Wenn Sie einen Geldbetrag, Immobilien oder andere Sachwerte geschenkt oder vererbt bekommen, die über die steuerfreie Erbschafts- oder Schenkungs-steuergrenze hinausgehen, müssen Sie mit dem Finanzamt teilen.
Wir beraten Sie:
1
wie sich durch eine geschickte Planung im Vorfeld die Steuerlast optimieren lässt
2
wie sich durch vorwegggenommene Erbfolge Vermögen sicher an die nachfolgende Generation übergeben
3
wie Sie eine Unternehmensnachfolge sinnvoll gestalten und planen
Adresse
Herderstraße 43, 40721 Hilden
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